Die Verschwiegenheitserklärung für unsere Kunden
In der Planungs- oder Verhandlungsphase für ein neues Projekt, eine Zusammenarbeit oder ein ähnliches Vorhaben kommt es oft dazu, dass die künftigen Partner sich vertrauliche und geheimhaltungsbedürftige Informationen anvertrauen müssen, um die Planungen und Vorgespräche entsprechend führen zu können.
Es ist in dieser Phase jedoch für beide Seiten wichtig, sich darauf verlassen zu können, dass von diesen vertraulichen Informationen nichts an die Öffentlichkeit gelangt und zwar ungeachtet der Ergebnisse der Gespräche und Vorverhandlungen. Oftmals ist es auch nicht erwünscht, dass der Öffentlichkeit oder Wettbewerbern bekannt wird, dass die Parteien überhaupt Gespräche führen. In diesen Fällen wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung für Verhandlungen unterzeichnet, die auch Mitarbeiter, Subunternehmer und Berater beider Unternehmen mit einschließt, die wiederum von den unterzeichnenden Vertragsparteien hinsichtlich der Verschwiegenheit verpflichtet werden müssen.
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